Inhaltsverzeichnis
- 1 Fragen und Antworten zum Lebenslangen Wohnrecht
- 2 Steht das Wohnrecht im Grundbuch?
- 3 Was ist beim Hausverkauf mit dem Wohnrecht zu passieren?
- 4 Wie ist ein Wohnrecht steuerlich aufzufassen?
- 5 In welchem Fall ist das Nießbrauchrecht die bessere Variante?
- 6 Lebenslanges Wohnrecht, wichtige Infos und die Besonderheiten
In diesem Artikel möchten wir Sie über das lebenslange Wohnrecht informieren. In Deutschland nennt sich dieses Recht auch Wohnungsrecht und definiert die Erlaubnis, ein Gebäude oder Teile davon unter Ausschluss des Eigentümers selbst zu benutzen, denn es ist ein Gebrauchsrecht. Oft gilt dieses Recht exemplarisch für Eltern von Söhnen oder Töchtern, die das Haus besitzen bzw. geerbt haben oder denen es überschrieben wurde und die den Eltern lebenslanges Wohnrecht geben wollen, damit sie einen gesicherten Wohnsitz haben, auch im Alter. Dieses Recht unterscheidet sich vom Nießbrauch der sich auf
ganze Gebäudeteile und nicht nur einen Bereich bezieht.
Fragen und Antworten zum Lebenslangen Wohnrecht
Lebenslanges Wohnrecht, wichtige Infos und die Besonderheiten in der Metropolregion Rhein-Neckar, Stadt- und Landkreis Heilbronn und Karlsruhe sowie in der Vorder- und Südpfalz. Was bedeutet, sich einen Wohnsitz in Regionen zu verschaffen, die als Urlaub- und Wohnregion in Deutschland ganz besonders beliebt sind. Wir helfen gern dabei.
Steht das Wohnrecht im Grundbuch?
Ja, es wird als Grunddienstbarkeit eines Grundstücks dort eingetragen und kann in zwei Fällen erwirkt werden. Zum einen als beschränktes, persönliches Dienstbarkeitsrecht, wobei sich die Nutzung auf die dazu im Grundbuch stehende Person beschränkt.
Das Wohnrecht kann auch als dingliches Recht eingetragen werden, denn dann betrifft es die Familienangehörigen, die es nutzen können oder auch das Pflegepersonal, wenn man ein Haus bewohnt und pflegebedürftig ist.
Was ist beim Hausverkauf mit dem Wohnrecht zu passieren?
Erst Mal gilt die Erleichterung, dass das Wohnrecht grundsätzlich nicht erlischt und das auch nicht bei Verkauf oder Vererbung. Ein Hausverkauf ist auch mit Wohnrecht möglich, erschwert allerdings die Interessen bei externen Käufern. Wenn man intern an Familienmitglieder verkauft, die Nichte oder Tochter der Wohnrechtinhaber sind, ist das natürlich leichter. Das nur mal als moralische Formel vorweg. Dazu beraten wir Sie gern zum lebenslangen Wohnrecht, über wichtige Infos und Besonderheiten in Rhein-Neckar, Stadt- und Landkreis Heilbronn und Karlsruhe sowie in der Vorder- und Südpfalz. Verkaufen lässt sich beim Verkauf mit Wohnrecht am besten immer zu einem niedrigeren Verkaufspreis, d.h. man muss Abstriche machen.
Wie ist ein Wohnrecht steuerlich aufzufassen?
Der Inhaber des Wohnrechtes wird steuerlich wie ein Beschenkter behandelt. Er muss nicht automatisch Steuern zahlen, es gibt dabei mitunter Freigrenzen. Zudem hängt die Besteuerung vom Verwandtschaftsgrad zum Eigentümer ab und vom Freibetrag, der zum Zeitpunkt der Vermögensübertragung vorherrschte.
In welchem Fall ist das Nießbrauchrecht die bessere Variante?
Wenn Wohnberechtigte ihr Wohnrecht nicht mehr ausüben können, dann ist das Nießbrauchrecht sehr sinnvoll, damit sie gesichert im Haus bleiben und alles für sich nutzen können und nicht ein anderer mit einzieht, der Eigentümer ist. Wenn man selbst Eigentümer ist, empfiehlt sich also das Nießbrauchrecht, da man auch eigenhändig entscheidet, ob und an wen man untervermieten oder hauptvermieten will. Der Wohnsitz ist nicht nur als solcher, sondern auch als direkte Kapitalanlage gesichert. Zu beurkunden durch Notar. Dazu beraten wir Sie gern zum lebenslangen Wohnrecht, über wichtige Infos und Besonderheiten in Rhein-Neckar, Stadt- und Landkreis Heilbronn und Karlsruhe sowie in der Vorder- und Südpfalz.
Lebenslanges Wohnrecht, wichtige Infos und die Besonderheiten
Wir sind Ihnen bei Fragen rund um das Wohnrecht in Rhein-Neckar, Stadt- und Landkreis Heilbronn und Karlsruhe sowie in der Vorder- und Südpfalz behilflich. In Ihren Objekten, und denen, die Sie erwerben möchten. Sprechen Sie uns einfach direkt an und vereinbaren Sie einen Termin mit uns für die weiteren Vertragsgrundlagen.
In folgenden Fällen erlischt das Wohnrecht: Mit Fristablauf, wenn es nur befristet gewährt wurde, bei Tod des Wohnberechtigten und bei Eintritt einer Bedingung, die an dieses Recht geknüpft war sowie wenn die Räume durch Schäden etc. nicht mehr bewohnbar sind.